Qualifizierung & Weiterbildung

Kindertagespflege – Eine Aufgabe mit Verantwortung und Zukunft

Sie arbeiten gern mit Kindern, sind verantwortungsbewusst und möchten Ihren beruflichen Alltag selbst gestalten?

Dann könnte die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson genau das Richtige für Sie sein!

 

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg dorthin.

Ihr Weg zur qualifizierten Kindertagespflegeperson

Im Rahmen einer 160-stündigen Qualifizierungsmaßnahme bereiten wir Sie umfassend auf Ihre neue Aufgabe vor. Sie entwickeln dabei Ihr eigenes pädagogisches Konzept und werden vom Team des Kinderbüros fachlich beraten und begleitet. Bereits vorhandene pädagogische Ausbildungen können Ihnen dabei angerechnet werden.

  • ❤️ Freude an der Arbeit mit Kindern
  • 🤝 Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
  • 💪 Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
  • 🗣️ Gute Kommunikationsfähigkeiten
  • 💡 Kreativität und Verantwortung

Aktueller Kurs: Starten Sie jetzt!

Unser nächster Kurs „Qualifizierung Kindertagespflege“ startet am 10.10.2025.
Der Unterricht findet in Teilzeit in Garmisch-Partenkirchen, Murnau sowie online statt. Während der Schulferien ist unterrichtsfrei.

  • Dauer: 160 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)
  • Abschluss: Für das Zertifikat sind eine aktive Teilnahme, die Erstellung eines Konzepts, ein Praxiseinsatz sowie ein mündliches Fachgespräch (Kolloquium) erforderlich.

Die Basis: Unser Qualifizierungskurs (160 UE)

Unser Qualifizierungskurs basiert auf dem bundesweit etablierten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Er vermittelt Ihnen grundlegendes Fachwissen und praxisnahe Empfehlungen für Ihre pädagogische Arbeit.

Kursinhalte im Überblick
Der Kurs behandelt alle relevanten Themen, von rechtlichen Grundlagen über den Bildungsauftrag bis zur Zusammenarbeit mit Eltern. Dazu gehören unter anderem:
  • Grundlagen & Rechtliches: Aufgaben und Alltag, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
  • Förderung von Kindern: Frühkindliche Entwicklung, Bildungsbereiche praktisch umsetzen, Umgang mit Konflikten, gesunde Ernährung und Unfallschutz.
  • Erziehungspartnerschaft: Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern, Kommunikation und Gesprächsführung.
  • Kinderschutz: Umsetzung der Kinderrechte und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
  • Konzeptentwicklung: Erstellung eines eigenen pädagogischen Konzepts für Ihre Kindertagespflegestelle.

Weiterbildung & Netzwerktreffen

Gesetzliche Vorgaben

Weiterbildung ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung. Für den Erhalt Ihrer Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme an mindestens 15 Unterrichtseinheiten pro Jahr verpflichtend. Alle zwei Jahre muss zudem der Erste-Hilfe-Kurs am Kind aufgefrischt werden.

Unsere kostenfreien Angebote

Für tätige Kindertagespflegepersonen im Landkreis bieten wir:

  • Fachliche Weiterbildungen zu praxisrelevanten Themen
  • Regelmäßige Netzwerktreffen zum Austausch
  • Kollegiale Beratung in Kleingruppen zur Reflexion

Ein Herzstück unserer Arbeit: Kinderrechte & Kinderschutz

Kinderrechte und Kinderschutz sind keine Zusatzthemen, sondern Grundpfeiler qualitätsgesicherter Kindertagespflege. Sie müssen täglich bewusst gelebt und umgesetzt werden.

Der gesetzliche Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII) betrifft alle Kindertagespflegepersonen. Zu Ihren Aufgaben gehören dabei das Wahrnehmen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung, die Dokumentation und die Einbeziehung der Fachberatung bei Unsicherheiten.

Wichtigste Kinderrechte in der Kindertagespflege im Überblick
  • Recht auf Gleichbehandlung (Art. 2): kein Kind darf benachteiligt oder diskriminiert werden, unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion oder Behinderung
  • Recht auf Beteiligung (Art. 12): Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und altersangemessen in Entscheidungen einbezogen zu werden.
  • Recht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19): Kinder müssen vor jeglicher Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt sowie vor Vernachlässigung geschützt werden.
  • Recht auf Bildung und Förderung (Art. 28/29): Kinder sollen gefördert, begleitet und in ihrer Entwicklung gestärkt werden, auch in der Kindertagespflege
  • Recht auf Gesundheit und Ernährung (Art. 24): eine gesunde Umgebung, ausgewogene Ernährung und medizinische Versorgung sind sicherzustellen.